HAUSORDNUNG ROCK IM DORF FESTIVAL

Allgemeines

Bei Open Air-Veranstaltungen kann es aus Sicherheitsgründen aufgrund der Witterung oder wegen behördlicher Anordnung zu unerwarteten Maßnahmen kommen. Es kann erforderlich sein die Darbietungen zu unterbrechen, Bereiche und Zelte teilweise, zur Gänze, vorübergehend oder vollständig zu räumen und abzusperren, ohne dass dies einen Anspruch auf (auch nur teilweise) Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Diese Maßnahmen werden durch Lautsprecherdurchsagen und durch den Sicherheitsdienst angekündigt. Den Anordnungen des Sicherheitsdienstes ist in diesem Fall unwidersprochen Folge zu leisten!
Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Bei Gefahr durch Blitzschlag sollen die Besucher eigenverantwortlich Ihre Autos aufsuchen und Besuchern ohne Autos etwaige freie Plätze zur Verfügung stellen! Jegliche Art von Gas Kartuschen, Gasflaschen, diverse brennbare Flüssigkeiten sind am gesamten Gelände (Parkplatz, Campingplatz, Caravanplatz, Kerngelände, etc.) strengstens verboten!
Es gilt das Oberösterreichische Jugendschutzgesetz.
Änderungen von Programm, Besetzung, und Termin sind vorbehalten. Ansprüche wegen der Absage einzelner KünstlerInnen/Gruppen bestehen nicht und wir schließen solche Ansprüche aus. Sie berechtigen zu keiner wie auch immer gearteten Refundierung, auch, wenn aufgrund höherer Gewalt (z.B. wetterbedingt oder wegen behördlicher Anordnung) Unterbrechungen und/ oder (Teil-)Absagen erforderlich sind oder einer oder mehrere KünstlerInnen/Gruppen ausfallen oder das Gelände nur teilweise nutzbar ist. Die Übernahme und den Ersatz von wie auch immer gearteten Kosten/Spesen (wie Hotel, Anfahrtskosten, Versandspesen, Bearbeitungsgebühren, Systemgebühren etc.) ist ausgeschlossen.
Für Schäden, Verletzungen und Diebstahl im Kerngelände, am Park-, Caravan- und Campingplatz wird keine Haftung übernommen.

Kinder bis 12 Jahre müssen keinen Eintritt bezahlen. Der Zutritt unter 16 Jahren ist aber nur mit einer erwachsenen Aufsichtsperson gestattet.

A. Parkplatzordnung

1. Geltungsbereich

Diese Parkplatzordnung gilt für den Parkplatz des Rock im Dorf Festivals.
Die Einfahrt auf den Parkplatz darf nur von Besuchern mit gültiger Eintrittskarte während der Öffnungszeit erfolgen. Mit dem Betreten/Befahren des Parkplatzes erkennt der Besucher die Parkplatzordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Dabei wird insbesondere auf das Hausrecht verwiesen. Am Parkplatz gilt die StVO. Es dürfen nur zugelassene KFZ mit Kennzeichen auf den Parkplatz auffahren und Parken.

2. Verbote

Die Platzvorgabe der Parkplätze ist einzuhalten, es ist verboten auf den Verkehrswegen zwischen den Parkreihen mit dem KFZ zu parken. Das Campen und das Aufstellen von Zelten oder das Errichten von Nachtlagern am Parkplatz ist ausnahmslos verboten. Das Wegwerfen von Müll auf den Boden des Parkplatzes ist strengstens verboten - die dafür vorgesehenen Mülltrennstationen müssen verwendet
werden.

3. Verantwortlichkeiten

Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden am Parkplatz. Für mitgenommene und am Parkplatz befindliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

B. Caravan Campingplatzordnung und (Zelt-) Campingplatzordnung

1. Geltungsbereich

Diese Campingplatzordnung gilt für den (Zelt-) Camping- (folgend nur mehr „Campingplatz“ genannt“) und Caravanplatz, sowie allen zugehörigen Bereichen beim Rock im Dorf Festival.
Der Camping- und Caravan Campingplatz, mit allen zugehörigen Bereichen, darf von Besuchern nur mit gültiger Eintrittskarte nur während der Öffnungszeit benützt werden. Die Einfahrt auf den Caravanplatz ist nur mit gültigem Caravanticket gestattet. Eventuell bereits vor den Öffnungszeiten ankommende Caravanbesucher müssen zusätzliche Gebühren zur Benützung der Stellfläche zahlen. Mit dem Betreten des Camping- und Caravanplatzes erkennt der Besucher die Camping- und Caravanplatzordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Dabei wird insbesondere auf das Hausrecht verwiesen. Es dürfen nur zugelassene KFZ mit Kennzeichen auf die Caravan-Plätze auffahren oder Parken.
Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass sie andere Besucher weder belästigen, gefährden oder auf andere Weise beeinträchtigen.
Mit dem Zutritt zum Camping- und Caravangelände erklärt sich der Besucher mit der Durchsuchung von mitgenommenen Gegenständen (Taschen und dergleichen) einverstanden. Ebenso gegebenenfalls mit einer Personenkontrolle und einem Körpercheck (Personen- und Behältnisdurchsuchungen).

2. Verbote

Es ist strengstens verboten Lagerfeuer und offenes Feuer zu entfachen. Die Benützung von Gaskochern und Gasgeräten ist den Besuchern nicht gestattet. Den Benutzern des Caravanplatzes ist es weiters verboten Gasflaschen und Kraftstoffe (Benzin, Diesel, Öle) über die in den hierzu vorgesehen externen Tanks am Caravanplatz mit sich zu führen. Ebenso ist das Mitführen von unnötigen Brandlasten (wie beispielsweise Möbelstücke) verboten.
Die Mitnahme und das Hantieren mit Feuerwerkskörpern jeglicher Art sind strengstens verboten.
Das Mitnehmen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen zum Camping- und Caravanplatz ist den Besuchern verboten.
Das Graben von Löchern ist strengstens verboten.
Es ist verboten Wege (Hauptwege und Nebenwege) sowie die Notausgänge mit Zelten oder sonstigen beweglichen Sachen zu verstellen. Bei Zuwiderhandeln muss das Zelt abgebaut werden.
Je Caravan oder Wohnwagen ist ein Vorzelt erlaubt. Fahrzeuge über 11 Meter Länge und 3,5t Gewicht dürfen nicht auf den Caravanplatz auffahren. Es gilt strengstes Glasverbot und Sperrmüllverbot auf dem Camping- und Caravanplatz.
Es ist strengstens verboten Einrichtungen wie Duschanlagen, chemische Toiletten und weitere vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Gegenstände zu beschädigen, zu verändern (umwerfen, anzünden und ähnliches).
Das Hantieren mit spitzen oder sperrigen Gegenständen am Camping- und Caravanplatz ist den Besuchern nicht gestattet. Das Beschädigen von Zaunelementen, sowie das Beklettern und das Umwerfen dieser Zaunelemente ist nicht gestattet. Es ist den Besuchern nicht gestattet Camping- oder Caravanflächen für andere Besucher zu reservieren oder sich Flächen abzustecken, die sie nicht unmittelbar als Zeltplätze benötigen.
Die Mitnahmen von Drogen ist nicht gestattet. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

3. Verantwortlichkeiten

Für mitgenommene und am Campingplatz befindliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Für Schäden aller Art, die Besucher auf dem Campingplatz erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter oder dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Daher haftet der Veranstalter weiters nicht für Personen- und Sachschäden.
Nach Veranstaltungsende, bzw. nach der Sperre des Campingplatzes, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Campingplatz befinden, bzw. diesen nach der Sperre wieder betreten, stehen.
Die Campingplatzordnung gilt ab Beginn der Aufbauzeiten für das Rock im Dorf Festival und kann jederzeit abgeändert werden. Sie endet mit der Beendigung des Abbaus nach dem Rock im Dorf Festival.
Die Missachtung dieser Campingplatz- und Caravanplatzordnung kann zum Platzverbot und Verlust der Eintrittsberechtigung zum Rock im Dorf Festival führen. Der Sicherheits- und Ordnerdienst vertritt das
Hausrecht.

C. Platzordnung Bühnen-/Kerngelände

1. Geltungsbereich

Diese Platzordnung gilt für das sogenannte Kerngelände beim Rock im Dorf Festival.
Das Kerngelände darf von Besuchern nur mit gültiger Rock im Dorf Eintrittskarte nur während der Öffnungszeit benützt werden. Mit dem Betreten des Kerngeländes erkennt der Besucher die Platzordnung
sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.
Dabei wird insbesondere auf das Hausrecht (Platzverbot) verwiesen. Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass sie andere Besucher weder belästigen, gefährden oder auf andere Weise beeinträchtigen.
Mit dem Zutritt zum Kerngelände erklärt sich der Besucher mit einer Personenkontrolle und Körpercheck einverstanden. Ebenso mit der Durchsuchung von mitgenommenen Gegenständen (Taschen und
dergleichen). (Personen- und Behältnisdurchsuchung)
Der Besucher erteilt dem Veranstalter seine Zustimmung TV- und sonstige Aufzeichnungen, welche von ihm während seiner Anwesenheit am Veranstaltungsgelände (auch Campingplatz) gemacht wurden,
entschädigungslos ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens auszuwerten und auszustrahlen.
Der Zugang zum Bühnenbereich wird bei den Eingängen durch den Sicherheitsdienst geregelt. Sobald dieser Bereich voll ist, wird er gesperrt, sodass es zu keiner Überfüllung kommt. Wird diese Sperre
veranlasst, so sind die Besucher verpflichtet, den Eingang zu diesen Bereichen frei zu machen und den Anordnungen des Sicherheitsdienstes Folge zu leisten.

2. Verbote

Das Mitnehmen folgender Gegenstände ist strengstens verboten:

  1. Waffen oder gefährliche Gegenstände, die als Waffe oder Wurfgeschosse verwendet werden könnten
  2. Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikflaschen und Plastikkanister und Hartverpackungen
  3. Sperrige Gegenstände wie Hocker, Stühle, Kisten o.ä.
  4. Große Taschen, Rucksäcke
  5. Stangen, Schirme, Fackeln, Stöcke, sog. „Selfie Sticks“
  6. Pyrotechnisches Material, wie Feuerwerkskörper, bengalisches Feuer und dergleichen
  7. Ferngesteuerte Spielzeuge wie Autos, Flugzeuge, Helikopter u.ä.
  8. Drohnen sowie andere Flugobjekte wie Luftballons, Himmelslaternen u.ä.
  9. Bild- und Tonaufnahmengeräte
  10. Flugblätter, sofern dies nicht vom Veranstalter erlaubt wurde
  11. Drogen und Alkohol
  12. Tiere

Weiters ist verboten:

  1. Das Werfen von Gegenständen jeglicher Art
  2. Das Mitnehmen von Speisen
  3. Stagediving und Crowdsurfen
  4. Das Drängeln innerhalb des Veranstaltungsgeländes, bei den Zu- und Abgängen zu den Bühnenbarrieren und zu den Ein- und Ausgängen
  5. Das Verstellen der Fluchtwege und Notausgänge
  6. Das Anzünden von Gegenständen (Ausnahme Rauchwaren)
  7. Das Verrichten der Notdurft außerhalb der Toiletten
  8. Einrichtungen wie Duschanlagen, chemische Toiletten und weitere vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Gegenstände zu beschädigen, zu verändern (umwerfen, anzünden und ähnliches).
  9. Einrichtungen wie Türme Bühnenelemente und dergleichen, durch Besucher zu besteigen.
  10. Das Beschädigen von Zaunelementen, sowie das Beklettern und das Umwerfen dieser Zaunelemente.
  11. Das Betreten der Bühnen und des Backstagebereiches
3. Verantwortlichkeiten

Für mitgenommene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden.
Bei Konzerten kann es auf Grund der Lautstärke zu Hörschäden oder anderen gesundheitlichen Schäden kommen. Der Veranstalter übernimmt für allfällige auftretende Schäden keine Haftung.
Für Schäden aller Art, die Besucher auf dem Kerngelände erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter oder dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
Nach Veranstaltungsende, bzw. nach der Sperre des Kerngeländes übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Kerngelände befinden, bzw. dieses nach der Sperre wieder betreten, stehen. Die Platzordnung gilt ab Beginn der Aufbauzeiten für das Rock im Dorf Festival und kann jederzeit abgeändert werden. Sie endet mit der Beendigung des Abbaus nach dem Rock im Dorf Festival Festival. Die Missachtung dieser Platzordnung kann zum Platzverbot und Verlust der Eintrittsberechtigung zum Rock im Dorf Festival führen. Der Sicherheits- und Ordnerdienst vertritt das Hausrecht.

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