PLATZORDNUNG

ANWENDUNGSBEREICH:

Diese Platzordnung gilt für die Veranstaltung „Rock im Dorf Festival 2024 – Veranstaltungsdatum: 5. – 7. Juli 2024“ (nachfolgend „Veranstaltung“) in der Veranstaltungsstätte Festivalgelände Kirchdorf an der Krems (nachfolgend „Veranstaltungsstätte“), veranstaltet durch den Kulturverein Rock im Dorf, Bahnhofstraße 16a, 4560 Kirchdorf (nachfolgend „Veranstalterin“) und regelt Rechte und Pflichten der teilnehmenden Personen (BesucherInnen/TeilnehmerInnen, der Veranstalterin und seiner MitarbeiterInnen oder von diesem beauftragten Personen und Firmen). Die Platzordnung wird an allen Eingängen/Zugängen gut sichtbar angeschlagen. An der Veranstaltung teilnehmende Personen haben die Bestimmungen der kundgemachten Platzordnung einzuhalten, widrigenfalls dürfen sie sich nicht in der Veranstaltungsstätte aufhalten.

ZIELSETZUNG DIESER PLATZORDNUNG:

Zielsetzung ist ein sicherer, geordneter Ablauf der Veranstaltung und die Vermeidung einer Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen und Tieren, die Hintanhaltung von Sachschäden jeglicher Art, sowie, das Veranstaltungsgelände vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen.

GELTUNGSBEREICH/ VERANSTALTUNGSZEIT:

Diese Platzordnung gilt für die Veranstaltungsstätte während der Dauer der Veranstaltung. Die Veranstaltungsstätte umfasst alle im Zuge der Veranstaltung verwendeten Gebäude, Räume, Einrichtungen und Freiflächen.

Diese Platzordnung gilt für alle Teilnehmer an der oben genannten Veranstaltung. Sie findet auf alle Vereinbarungen zwischen der Veranstalterin und seinen/ihren Vertrags-/Geschäftspartnern sowie deren, im Zusammenhang mit der Veranstaltung auftretenden Subunternehmern und Besuchern der Veranstaltungsstätte, Anwendung.

Die Missachtung dieser Platzordnung kann zum Platzverbot und Verlust der Eintrittsberechtigung zum Rock im Dorf Festival führen. Der Sicherheits- und Ordnerdienst vertritt das Hausrecht.

Verantwortlichkeiten:

Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden. Für mitgenommene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Bei Konzerten kann es auf Grund der Lautstärke zu Hörschäden oder anderen gesundheitlichen Schäden kommen.

Der Veranstalter übernimmt für allfällige auftretende Schäden keine Haftung. Für Schäden aller Art, die Besucher auf dem Veranstaltungsgelände erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter oder dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

Nach Veranstaltungsende, bzw. nach der Sperre des Kerngeländes übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Kerngelände befinden, bzw. dieses nach der Sperre wieder betreten, stehen.

ZUTRITTSKONTROLLEN UND AUFENTHALT:

Die an der Veranstaltung teilnehmenden Personen sind verpflichtet, sich vor Eintritt in die Veranstaltungsstätte, einer (eventuellen) Ausweiskontrolle und einer Kontrolle der Teilnahmeberechtigung durch den Sicherheitsdienst bzw. das Ordnungspersonal der Veranstalterin zu unterziehen.

Der von der Veranstalterin eingesetzte Sicherheitsdienst ist berechtigt, vor Eintritt in die Veranstaltungsstätte, Bekleidungsstücke, Taschen und mitgeführte Behältnisse der teilnehmenden Personen, jederzeit nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen zu durchsuchen.

Der Sicherheitsdienst bzw. die Veranstalterin ist berechtigt, Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen können (z.B. aufgrund von übermäßigem Alkoholkonsum oder dem Mitführen von verbotenen oder gefährlichen Gegenständen), den Zutritt zur Veranstaltungsstätte zu verweigern. Selbiges gilt für Personen, die eine Durchsuchung ihrer Bekleidungsstücke, Taschen oder mitgeführten Behältnisse bzw. eine etwaige Ausweiskontrolle verweigern. Im Einzelfall sind der Sicherheitsdienst bzw. die Veranstalterin berechtigt derartige Kontrollen auch bei Personen vorzunehmen, die sich bereits in der Veranstaltungsstätte aufhalten.

Bei Verstößen gegen die Haus- oder Platzordnung sind die Veranstalterin bzw. der Sicherheitsdienst / Organe der LPD Oberösterreich berechtigt, die Zuwiderhandelnden der Veranstaltungsstätte zu verweisen.

Nach Veranstaltungsende haben alle BesucherInnen die Veranstaltungsstätte schnellstmöglich zu verlassen.

JUGENDSCHUTZ:

Es gilt das oberösterreichische Jugendschutzgesetz idgF für die gesamte Veranstaltungsstätte.

VERBOTENE GEGENSTÄNDE:

Verboten ist die Mitnahme jeder Art von Gegenständen und Substanzen, von denen eine Gefahr oder Belästigung für Personen oder Sachen ausgeht und die eine Gefährdung der in §1a oberösterreichisches Veranstaltungssicherheitsgesetz aufgezählten Schutzinteressen (insbesondere Gefährdung für Leben und Gesundheit von Menschen, Gefährdung der Betriebssicherheit) darstellen können.

Verboten sind insbesondere:

  • Waffen/Waffenattrappen jeder Art (als Waffe ist jeder besonders gefährliche, zur Bedrohung von Leib oder Leben geeignete Gegenstand anzusehen);
  • Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschoße eingesetzt werden können;
  • Gassprühflaschen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschen-feuerzeuge;
  • giftige, ätzende, färbende oder klebende Substanzen oder Gegenstände;
  • Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders hartem Material hergestellt sind;
  • pyrotechnische Gegenstände, wie zB.: Feuerwerkskörper, Rauchbomben, bengalische Feuer usw.;
  • mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Megaphon);
  • Laserpointer, Trillerpfeifen, Gaströten;
  • Pfeffersprays und Tränensprays;
  • große bzw. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kisten, große Taschen, Rucksäcke, Camelbacks (Trinkrucksäcke) Reisekoffer; Taschen, die kleiner sind als ein A4-Blatt (30x21x21 cm), sind vom Verbot ausgeschlossen (z.B. Turnbeutel);
  • Fahrräder, Skateboards, Snakeboards, Inline-Skates, Scooter, Kickboards, Segways und ähnliche Gefährte;
  • Ferngesteuerte Spielzeuge wie Autos, Flugzeuge, Helikopter u.ä.
  • Drohnen sowie andere Flugobjekte wie Luftballons, Himmelslaternen u.ä.
  • Bild- und Tonaufnahmengeräte
  • rassistisches, fremdenfeindliches, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial. Politisches Propagandamaterial ist von der Veranstalterin bzw. dessen Vertreter zu genehmigen.

Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser Haus- oder Platzordnung dem Sicherheitsdienst bzw. der Veranstalterin und den Organen der Stadt Kirchdorf sowie den Organen der Landespolizeidirektion Oberösterriech. Personen, welche verbotene Gegenstände im Sinne dieser Haus- oder Platzordnung mit sich führen, wird der Zutritt zur Veranstaltungsstätte verwehrt. Werden Personen mit verbotenen Gegenständen in der Veranstaltungsstätte angetroffen, ist die Veranstalterin bzw. der Sicherheitsdienst berechtigt, die betreffenden Personen der Veranstaltungsstätte zu verweisen.

Weiters verboten ist/sind:

  • in störender Weise in den Ablauf der Veranstaltungen einzugreifen,
  • seine Meinung mit diskriminierenden, extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder fundamentalistischen Parolen oder Gesten kundzugeben,
  • Absperrungen zu übersteigen oder für Besucher nicht zugelassene Bereiche zu betreten,
  • verbotene Gegenstände zu verwenden oder mit Gegenständen zu werfen, und
  • bauliche Anlagen oder Einrichtungen der Veranstaltungsstätte durch Bemalung oder in anderer Weise zu beschädigen oder zu verunreinigen,
  • die Mitnahmen von Alkohol, Drogen und Speisen auf das Veranstaltungsgelände.

MITFÜHREN VON TIEREN/ABSTELLEN VON GEFÄHRTEN:

Die Mitnahme von Tieren, ausgenommen Blindenführ- und Partnerhunden ist untersagt. Hunde, ausgenommen Blindenführ- und Partnerhunde, müssen einen Maulkorb tragen und sind an der Leine zu führen. Blindenführ- und Partnerhunde müssen ein Führgeschirr tragen.

Das Abstellen von Fahrrädern, Elektrorollern, Segways oder ähnlichen Gefährten in der Veranstaltungsstätte bzw. das Festmachen dieser an Aufbauten, Zäunen, Absperrgittern udgl. stellt ein Sicherheitsrisiko dar und ist verboten/ ist nur auf den hierfür vorgesehenen, gekennzeichneten Plätzen gestattet. Bei Zuwiderhandeln können die Gefährte auf Kosten des/der Zuwiderhandelnden durch den Sicherheitsdienst bzw. die Veranstalterin entfernt und durch die Veranstalterin verwahrt werden.

VERHALTENSANWEISUNGEN WÄHREND DER VERANSTALTUNG:

Alle Personen, die die Veranstaltungsstätte betreten, haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder geschädigt, gefährdet noch belästigt werden. Weiters haben sie sich so zu verhalten, dass es zu keiner Beschädigung von Aufbauten, Einrichtungen, Gerätschaften oder Gegenständen kommt.

Den Hinweis-, Gebots- und Verbotsschildern im Haus und sonstigen Verlautbarungen und Durchsagen, sowie den Anweisungen der Ordner und gekennzeichneten befugten Aufsichtspersonen, ist unverzüglich und genauestens Folge zu leisten, ebenso den Anordnungen der Behörden, insbesondere der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsorganisation. Bei Nichteinhaltung erfolgen ein Ausschluss von der Veranstaltung und eine Verweisung aus der Veranstaltungsstätte, die auch seitens der Behörde (Polizei) exekutiert werden kann.

Blitzlicht jeder Art ist während der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen verboten.

Lärm, Verschmutzungen und jegliche Belästigung der Umgebung sind zu vermeiden. Die zur Verfügung gestellten Sanitäranlagen und Abfallsammelsysteme, ebenso wie alle zur Verfügung gestellten Einrichtungen in der Veranstaltungsstätte, sind zu benutzen.

Der Besucher hat sich so zu verhalten, dass jegliche Gefährdung der Betriebssicherheit vermieden und der Umweltschutz (insbesondere betreffend Boden, Wasser, Luft, Licht und Klima) eingehalten wird.

Plakatieren und Manipulieren der Türen sowie ein Beklettern der Aufbauten, Gebäude, Zelte, Zäune etc. sind verboten.

Weiters ist es verboten Einrichtungen wie Duschanlagen, chemische Toiletten und weitere vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Gegenstände zu beschädigen oder zu verändern (umwerfen, anzünden und ähnliches).

Die Besucher dürfen ausschließlich die vorgesehenen Zugänge benutzen und generell nur ausgewiesene Veranstaltungsbereiche betreten.

Kommt es zu Personen- oder Sachschäden, so ist dies der Veranstalterin oder dem Sicherheitspersonal unverzüglich mitzuteilen.

Sämtliche Feuermelder, Hydranten, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, sowie Heiz- und Lüftungsanlagen und ähnliche Anlagen müssen frei zugänglich und unverstellt bleiben. Alle Auf- und Abgänge, Verkehrs- und Verbindungswege sowie die ausgeschilderten Rettungswege und Notausgänge sind uneingeschränkt freizuhalten.

Der Besucher erteilt dem Veranstalter seine Zustimmung TV- und sonstige Aufzeichnungen, welche von ihm während seiner Anwesenheit am Veranstaltungsgelände (auch Campingplatz) gemacht wurden, entschädigungslos ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens auszuwerten und auszustrahlen.

Der Zugang zum Bühnenbereich wird bei den Eingängen durch den Sicherheitsdienst geregelt. Sobald dieser Bereich voll ist, wird er gesperrt, sodass es zu keiner Überfüllung kommt. Wird diese Sperre veranlasst, so sind die Besucher verpflichtet, den Eingang zu diesen Bereichen frei zu machen und den Anordnungen des Sicherheitsdienstes Folge zu leisten.

BENÜTZUNG DER EINRICHTUNGEN IN DER VERANSTALTUNGSSTÄTTE:

Überkleidung und Schirme sowie sonstige nicht dem Veranstaltungsbesuch dienende oder sperrige Gegenstände sind in den Garderoben bzw. den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten abzugeben.

Stöcke und andere Gehhilfen (z.B. Rollator) dürfen nur von gebrechlichen Personen als unentbehrliche Stütze mitgenommen werden.

Zigaretten sind ausschließlich in den dafür im Außenbereich vorgesehenen Aschenbechern zu entsorgen. Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind ausschließlich in den in der Veranstaltungsstätte stehenden Abfallbehältern zu entsorgen. Leere Mehrwegbecher sind an allen Gastronomieständen gegen Rückerstattung des geleisteten Pfandes zurückzugeben.

VERHALTEN IM GEFAHRENFALL:

Im Gefahrenfall (Brand, Unfälle, etc.) müssen umgehend der Sicherheitsdienst bzw. die Veranstalterin und/oder die Einsatzkräfte der Blaulichtorganisationen (Feuerwehr 122, Polizei 133, Rettung 144) informiert werden: Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie Ihre eigene Sicherheit.

VERHALTEN IM FALLE EINES UNWETTERS (Z.B. STURM, HAGEL, GEWITTER, GLATTEIS):

Bei Open Air-Veranstaltungen kann es aus Sicherheitsgründen aufgrund der Witterung oder wegen behördlicher Anordnung zu unerwarteten Maßnahmen kommen. Es kann erforderlich sein die Darbietungen zu unterbrechen, Bereiche und Zelte teilweise, zur Gänze, vorübergehend oder vollständig zu räumen und abzusperren, ohne dass dies einen Anspruch auf (auch nur teilweise) Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Diese Maßnahmen werden durch Lautsprecherdurchsagen und durch den Sicherheitsdienst angekündigt. Den Anordnungen des Sicherheitsdienstes ist in diesem Fall unwidersprochen Folge zu leisten!

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Aufziehen eines Unwetters alle teilnehmenden Personen eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen haben. Insbesondere kann der Aufenthalt unter Bäumen sowie der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe von technischen Aufbauten eine Gefährdung darstellen und ist daher zu vermeiden.

Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Bei Gefahr durch Blitzschlag sollen die Besucher eigenverantwortlich Ihre Autos aufsuchen und Besuchern ohne Autos etwaige freie Plätze zur Verfügung stellen! Jegliche Art von Gas Kartuschen, Gasflaschen, diverse brennbare Flüssigkeiten sind am gesamten Gelände (Parkplatz, Campingplatz, Caravan-Platz, Kerngelände, etc.) strengstens verboten! Es gilt das oberösterreichische Jugendschutzgesetz.

Änderungen von Programm, Besetzung, und Termin sind vorbehalten. Ansprüche wegen der Absage einzelner KünstlerInnen/Gruppen bestehen nicht und wir schließen solche Ansprüche aus. Sie berechtigen zu keiner wie auch immer gearteten Refundierung, auch, wenn aufgrund höherer Gewalt (z.B. wetterbedingt oder wegen behördlicher Anordnung) Unterbrechungen und/ oder (Teil-)Absagen erforderlich sind oder einer oder mehrere KünstlerInnen/Gruppen ausfallen oder das Gelände nur teilweise nutzbar ist. Die Übernahme und den Ersatz von wie auch immer gearteten Kosten/Spesen (wie Hotel, Anfahrtskosten, Versandspesen, Bearbeitungsgebühren, Systemgebühren etc.) ist ausgeschlossen. Für Schäden, Verletzungen und Diebstahl im Kerngelände, am Park-, Caravan- und Campingplatz wird keine Haftung übernommen.

Kinder bis 12 Jahre müssen keinen Eintritt bezahlen. Der Zutritt unter 16 Jahren ist aber nur mit einer erwachsenen Aufsichtsperson gestattet.

FAHRVERBOT:

In der Veranstaltungsstätte herrscht grundsätzlich Fahrverbot für ein- und mehrspurige motorisierte Fahrzeuge. Ein Befahren der Veranstaltungsstätte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Veranstalterin gestattet und hat in jedem Fall mit äußerster Vorsicht und einer maximalen Geschwindigkeit bis 5 km/h zu erfolgen. Auch die Benutzung von unmotorisierten Fahrzeugen und Sportgeräten wie beispielsweise Fahrräder, Scooter, Elektroroller, Segways, Inline Skates, Skateboards, Rollschuhen oder ähnlichen Gefährten ist in der Veranstaltungsstätte untersagt. Die Zufahrt für Caravan-Besucher ist für die An- & Abfahrt gestattet.

ANORDNUNGSBEFUGNISSE:

Allfälligen Anordnungen/Anweisungen (beispielsweise durch Durchsagen über die Beschallungsanlage oder über Megaphone) der Exekutive, der Feuerwehr und sonstigen Einsatzkräften der Blaulichtorganisationen, des Sicherheitsdienstes und der Organe der Stadt Kirchdorf, als auch der Veranstalterin selbst, haben die teilnehmenden Personen umgehend und unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung kann die betreffende Person aus der Veranstaltungsstätte verwiesen werden.

RECHTSFOLGEN BEI VERSTÖSSEN:

Gemäß dieser Haus-/Platzordnung dürfen sich Personen nicht in der Veranstaltungsstätte aufhalten, die sich nicht an die Bestimmungen dieser kundgemachten Platzordnung halten.

Bei Verstößen gegen die Haus- /Platzordnung sind die Veranstalterin /der Sicherheitsdienst /Organe der LPD Oberösterreich berechtigt, die Zuwiderhandelnden der Veranstaltungs-stätte zu verweisen.

Allfälliges verwaltungs- oder strafrechtlich relevantes Verhalten wird ausnahmslos bei den zuständigen Stellen zur Anzeige gebracht.

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